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Anmeldung Inklusive Segeltage Baden-Württemberg 2025

 

Anmeldung:
Für die Anmeldung zu den "inklusiven Segeltagen Baden-Württemberg" füllen Sie bitte das untenstehende Anmeldeformular aus und unterschreiben es digital. Bei minderjährigen Teilnehmenden sind ergänzend die Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig.

Die digitale Unterschrift ist am einfachsten mit dem Finger über das Touchpad eines Smartphones/Tablets möglich.

Betreuungs- bzw. Begleitpersonen:
Als teilnehmende Personen gelten bei dieser Veranstaltung auch Betreuungs- bzw. Begleitpersonen.

Für jede teilnehmende Person ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen.

 

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Teilnehmende Person

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Datenschutzhinweise:
Der Segelverband Baden-Württemberg wird die mit der Anmeldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Informationen darüber, wie der Segelverband Baden-Württemberg personenbezogene Daten verarbeitet und speichert finden Sie auf unserer Webseite: www.segelverband-bw.de/datenschutz

Medienrechte:
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer, seine/ihre Personensorgaberechtigten sowie die Begleitperson erklärt ihr/sein Einverständnis, dass sie/er dem Veranstalter und seinen mitveranstaltenden Vereinen entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht einräumt, nach eigenem Ermessen Bilder, Audio- und audiovisuelle Aufnahmen, biografische Informationen sowie Vervielfältigungen (sowie Bearbeitungen und Zusammenschnitte derselben) von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und der Begleitperson, während der Dauer der Veranstaltung zu erstellen und diese zu verwenden, zu verbreiten und in allen Medien zu veröffentlichen.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer und ihre/seine Personensorgeberechtigten sowie die Begleitperson haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@segelverband-bw.de zu widerrufen.

Haftungsbegrenzung:
Die Verantwortung für die Entscheidung, an der Veranstaltung teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Teilnehmer bzw. seinen Personensorgeberechtigten. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Eine unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der Anmeldung zur Veranstaltung abzugeben. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein.

Rettungswesten/Schwimmfähigkeit:
Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen jederzeit auf dem Wasser und den Steganlagen eine Rettungsweste tragen und mit Rettungsweste schwimmfähig sein.

Regelungen für minderjährige Teilnehmende:
Der Segelverband Baden-Württemberg und die veranstaltenden Vereine übernehmen keine Aufsichtspflicht außerhalb der in der Ausschreibung beschriebenen Veranstaltungszeiten.

Hiermit erkläre ich/wir, die vorstehenden Absätze dieser Einverstädniserklärung (Datenschutz, Medienrechte, Haftungsbegrenzung, Rettungswesten/Schwimmfähigkeit, Regelungen für minderjährige Teilnehmende) sowie die Bedingungen der Ausschreibung zur Veranstaltung zur Kenntnis genommen zu haben und diese als bindend für mich/uns bzw. die Teilnehmerin/den Teilnehmer anzuerkennen.

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