Die "Empfehlungen für die Durchführung von Regatten im Rahmen der Corona-Pandemie" wurde an die CoronaVO "Sport" mit der Änderung vom 03. September angepasst. Gültig ist diese ab 19. September.
Der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg hat überarbeitete Empfehlungen für die Durchführung von Regattaveranstaltungen veröffentlicht. Grund hierfür ist die neue CoronaVO "Sport" der Landesregierung Baden-Württemberg, gültig ab 1. Juli 2020.
Die Seglerjugend Baden-Württemberg hat neue Empfehlungen für die Durchführung des Jugendtrainingsbetriebs, gültig ab 1. Juli 2020, veröffentlicht. Grund hierfür ist die neue CoronaVO "Sport" der Landesregierung Baden-Württemberg.