Ehrenkodex & Lizenzerklärung
Die Abgabe des unterschriebenen Ehrenkodex sowie der Lizenzerklärung ist bei der Lizenzverlängerung nur notwendig, sofern diese nicht bereits bei der Lizenzerteilung eingereicht worden sind.
Dies ist in Baden-Württemberg grundsätzlich bei allen Lizenzen ab Erstausstellungsjahr 2020 (Ehrenkodex) bzw. 2023 (Lizenzerklärung) der Fall. Lizenzeninhaber, die bisher keinen unterschriebenen Ehrenkodex bzw. keine Lizenzerklärung eingereicht haben, müssen diese für die Verlängerung ihrer Lizenz einmalig einreichen. Dabei wird die Lizenzerklärung im Original benötigt, der Ehrenkodex ist per E-Mail (PDF-Datei) ausreichend. Die unterschriebene Lizenzerklärung senden Sie bitte auf dem Postweg an unsere Geschäftsstelle.
Den Ehrenkodex finden Sie hier zum Herunterladen.
Die Lizenzerklärung finden Sie hier zum Herunterladen.