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Lizenzverlängerung


Das Zertifikat zum Trainerassistenten muss nicht verlängert werden. B- und A-Lizenzen werden zentral über den Deutschen Segler-Verband verlängert.

Fortbildungen

Die Lizenz Trainer-C "Breitensport" oder Traniner-C "Leistungssport" muss alle vier Jahre verlängert werden. Dazu ist die Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. -modulen mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Fortbildungsveranstaltungen bzw. -module können dabei frei zusammengestellt werden.

Die Absolvierung der Fortbildungsveranstaltungen bzw. -module ist über die Dauer der Lizenzgültigkeit frei wählbar. Die letzte Fortbildungsveranstaltung bzw. -modul sollte dabei im letzten Jahr der Lizenzgültigkeit absolviert werden, da ab diesem Zeitpunkt die Verlängerung um vier Jahre greift.

Die Lizenzverlängerung kann auf zwei mögliche Arten erfolgen:

  • Trainerfortbildungen/-fortbildungsmodule des Segelverbandes Baden-Württemberg sowie anderer Landesseglerverbände und des Deutschen Segler-Verbandes
    Fortbildungsveranstaltungen bzw. -module können digital oder in Präsenz absolviert werden.

    Bitte beachten:
    Fachseminare bzw. Fachmodule aus dem Bereich Wettsegeln (Regelkunde, Wettfahrtleiter-/Schiedsrichterseminare) sind für die Lizenzverlängerung mit maximal 50% der notwendigen Unterrichtesinheiten anrechenbar. Die Lizenzverlängerung ausschließlich mit Veranstaltungen/Modulen aus dem Bereich Wettsegeln ist somit nicht möglich.

  • Überfachliche Fortbildungsveranstaltungen der Landessportbünde
    Fortbildungsveranstaltungen der Landessportbünde können als Teil der Lizenzverlängerung anerkannt werden, sofern der Veranstaltungsinhalt im Segelsport genutzt werden kann. Die Fortbildungen können dabei unterschiedliche überfachliche Themen behandeln (z.B. mentales Training, Jugendarbeit, etc.).
    Bitte klären Sie im Vorfeld mit uns ab, ob die Fortbildung angerechnet werden kann.
    Jede zweite Lizenzverlängerung kann mit einer rein überfachlichen Fortbildung (mind. 15 UE) der Landessportbünde erfolgen.

Verlängerung der Lizenz nach Ablauf der Lizenzgültigkeit:

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert.
  • Überschreiten der Gültigkeit um vier oder fünf Jahre:
    Für solche Fälle ist ein "Wiedereinsteiger-Programm" von mindestens 45 LE zu vereinbaren.
  • Überschreiten der Gültigkeit um mehr als fünf Jahre:
    Die gesamte Ausbildung ist in Theorie und Praxis zu wiederholen. In begründeten Fällen können Ausnahmeregelungen genehmigt werden.
    Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Alle ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen des Segelverbandes Baden-Württemberg finden Sie in unserer Akademie.

Antrag auf Lizenzverlängerung

Die Verlängerung der Trainer-C-Lizenzen erfolgt quartalstreu, daher sollte die Lizenzverlängerung im letzten Quartal der Gültigkeit beatragt werden.

Die Lizenzverlängerung für die Lizenzen Trainer-C "Breitensport" und "Leistungssport" erfolgt über den Segelverband Baden-Württemberg.
Sind alle Fortbildungsbestandteile absolviert, senden Sie eine E-Mail an unsere Geschäftsstelle und beantragen formlos die Verlängerung Ihrer C-Lizenz. Die Lizenz wird nicht automatisch verlängert. Bitte senden Sie eventuell vorhandene Papierlizenz nicht per Post, die Verlängerung der Lizenz erfolgt ausschließlich digital.

Fortbildungen, die über den Segelverband Baden-Württemberg oder den Deutschen Segler-Verband absolviert worden sind, sind zentral digital erfasst. Sofern Sie externe Fortbildungen, z.B. bei den Landessportbünden, absolviert haben, senden Sie bitte diese Teilnahmebestätigungen bitte mit.

Nach der Lizenzverlängerung ist die verlängerte Lizenz ggf. an den jeweiligen Landessportbund des Heimatvereines zu senden, damit Zuschüsse für Trainertätigkeit ausbezahlt werden können.

Es ist nur die höchstwertige Lizenz zu verlängern:
Sind beispielsweise Trainer-C "Breitensport" sowie Trainer-C "Leistungssport" vorhanden, ist nur für die Lizenz Trainer-C "Leistungssport" eine Verlängerung notwendig und die entsprechende Gültigkeitsdauer dieser Lizenz zu beachten.

Zuschussfähigkeit durch die Landessportbünde:
Sofern die verlängerte Lizenz für eine Bezuschussung durch den jeweiligen Landessportbund herangezogen werden soll, muss die verlängerte Lizenz vom Lizenzinhaber bzw. über den Verbandsverein beim Landessportbund eingereicht werden.

Erweitertes Führungszeugnis

Bei jeder Verlängerung der C-Lizenz ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erforderlich. Dieses darf bei Einsichtnahme nicht älter als das vorangegangene Kalenderjahr sein (Ausstellungsdatum).

Einsichtnahme durch den Segelverband Baden-Württemberg:

Das erweiterte Führunsgzeugnis darf bei Einsichtnahme bzw. Lizenzverlängerung nicht älter als das vorangegangene Kalenderjahr sein.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist im Original notwendig: Die Einsichtnahme erfolgt durch den Bildungsreferenten des Segelverbandes Baden-Württembergs digital über die Webcam in einer Videokonferenz (ähnlich einem Videoident-Verfahren). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin per E-Mail.

Alternative Wege der Einsichtnahme:

Über den Postweg:

Senden Sie dazu Ihr erweiterte Führungszeugnis mit einem frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag an unsere Geschäftsstelle. Nach der Einsichtnahme durch unseren Bildungsreferenten wird das Führungszeugnis an Sie zurückgesendet. Sollten Sie diesen Weg wählen wollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail.

Externe Einsichtnahme durch Dritte:

Sollte die Einsichtnahme durch den Segelverband Baden-Württemberg nicht gewünscht sein, kann die Einsichtnahme und die Bestätigung des nicht-vorhandenseins von Eintragungen nach § 72a (1) Satz 1, SGB VIII durch eine Amtsperson (z.B. Jugendamt, Notar) erfolgen. In diesem Fall senden Sie zur Verlängerung der Lizenz nur die Bestätigung der Einsichtnahme. Einsichtnahmen durch Vereinsvorstände, Jugendleiter o.ä. werden nicht anerkannt.

Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses:
Das erweiterte Führungszeugnis muss über Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragt werden und wird Ihnen anschließend vom Bundsamt für Justiz auf dem Postweg zugesendet. Die Bearbeitungszeit beträgt rund vier Wochen.

Um das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen, muss Ihr Verein bzw. der Verein, für den Sie als Trainerin/Trainer ehrenamtlich tätig sind, eine Bescheingung ausstellen. Diese Bescheinigung enthält auch eine Gebührenbefreiung.

pdf   Musterbescheinigung

 

Ehrenkodex & Lizenzerklärung

Die Abgabe des unterschriebenen Ehrenkodex sowie der Lizenzerklärung ist bei der Lizenzverlängerung nur notwendig, sofern diese nicht bereits bei der Lizenzerteilung eingereicht worden sind.

Dies ist in Baden-Württemberg grundsätzlich bei allen Lizenzen ab Erstausstellungsjahr 2020 (Ehrenkodex) bzw. 2023 (Lizenzerklärung) der Fall. Lizenzeninhaber, die bisher keinen unterschriebenen Ehrenkodex bzw. keine Lizenzerklärung eingereicht haben, müssen diese für die Verlängerung ihrer Lizenz einmalig einreichen. Die Einreichung der Lizenzerklärung und des Ehrenkodex erfolgt digital per E-Mail (PDF-Datei) an unsere Geschäftsstelle.

Den Ehrenkodex sowie die Lizenzerklärung finden Sie hier zum Herunterladen:

 pdf  Ehrenkodex   pdf Lizenzerklärung

 

 

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